Steuern sparen mit Photovoltaik Die Steuererklärung für Ihre Photovoltaikanlage

Mit Hilfe eines spezialisierten Steuerberaters können Sie die steuerrechtlichen Vorteile als Photovoltaik Anlagenbetreiber clever nutzen und neben Steuern auch Kosten sparen. So vermeiden Sie teure Fehler, die erfahrungsgemäß bei der Selbsterstellung der Steuererklärung entstehen. Und nicht zuletzt haben Sie weniger Arbeit mit den Steuerformalitäten für Ihre Photovoltaikanlage.
Reduzieren Sie die Kosten Ihrer Steuererklärung!
Spezialisierung:
Der spezialisierte soolux Steuerberater erstellt Ihre separate Photovoltaik Steuererklärung zum Festpreis. So sparen Sie Kosten.
Als Betreiber einer netzgebundenen Photovoltaikanlage verkaufen Sie Ihren Solarstrom über 20 Jahre an einen Energieversorger. Per Definition werden Sie umsatzsteuerlich tätig und erfüllen steuerrechtlich die Unternehmereigenschaft. Gleichzeitig stellt der Stromverkauf ertragssteuerlich eine gewerbliche Tätigkeit dar. Ein zusätzlicher Aufwand bei steuerlichen Angelegenheiten ist die Folge.
Die gewerbliche Tätigkeit verpflichtet Sie, die folgenden Anlagen zu Ihrer Einkommensteuererklärung bei den Steuerbehörden einzureichen:
- Gewinnermittlung - Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) mit amtlichem Anlageverzeichnis
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Anlage G
- Formular für Statistische Zwecke – Anlage St (für Periode 2010)
- Umsatzsteuerjahreserklärung
Komplexer wird es dagegen, wenn Sie als Betreibergemeinschaft mit mindestens 2 Personen auftreten (z.B. GbR). Dann muß eine eigene Steuererklärung erstellt werden, nämlich die „Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen“ (Anlagen FB, FE1).
Lösung: Der spezialisierte soolux Steuerberater hat die Photovoltaik Steuererklärung standardisiert und darf die Leistungen mit einer niedrigen Pauschalgebühr berechnen (§ 14 StBGebV). Dagegen müssen nicht spezialisierte Steuerberater die Leistungen nach der Steuerberater-Gebührenverordnung abrechnen, was bei kleineren Anlagen in keinem Verhältnis zu den jährlichen Erträgen steht.
Der soolux Steuerberater wird Ihnen erstmals für die Photovoltaik Steuererklärung des Jahres 2009 seine Dienste anbieten. Die ausgefüllten Anlagen können Sie anschließend Ihrer Steuererklärung beilegen oder an Ihren Steuerberater weitergeben.
Genaue Details zur Abwicklung sind in Vorbereitung und werden Ihnen kurzfristig zur Verfügung gestellt. Registrieren Sie sich für den soolux Newsletter und wir halten Sie dazu auf dem Laufenden.
Mehr Bequemlichkeit für den Betrieb der Photovoltaikanlage!
Mit ihrem soolux Team.